Zusätzliche Pflegekräfte für Alten- & Pflegeheime

Leistungen Pflegedienst

Leistungen des Pflegedienstes

Die Bedürfnisse jedes einzelnen pflegebedürftigen Menschen sind sehr individuell. Daher muss ein Pflegedienst auch diesen individuellen Bedürfnissen entgegen kommen und ein sehr breites Spektrum an Dienstleistungen anbieten.

Um den individuellen Pflegebedarf festzustellen, gibt es in Deutschland das System der Pflegestufen, welche durch den Medizinischen Dienst zugeteilt bzw. vergeben werden. Der Antrag auf eine Pflegestufe ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Danach führt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) eine Begutachtung des Patienten durch, woraufhin ein Gutachten ausgestellt wird, welches den Umfang der Pflegebedürftigkeit dokumentiert und bescheinigt.

Die Leistungen des Pflegedienstes sind abhängig von der Pflegestufe, in welche Sie bzw. Ihr zu pflegender Angehöriger eingestuft sind. So reichen die Leistungen von der Unterstützung bei alltäglich anfallenden Tätigkeiten der Körperhygiene bis zur Unterstützung bei der Haushaltsführung, Anreichen von Nahrungsmitteln etc..

Durch die Pflegestufen ist außerdem der Zeitumfang geregelt, in welchem die Patienten täglich gepflegt werden. Patienten mit Pflegestufe eins bekommen täglich 45 Minuten Unterstützung im Bereich der Grundpflege, Pflegestufe 2 werden 120 min. täglich gepflegt und Patienten mit Pflegestufe 3 bekommen eine Unterstützung im Umfang von 240 min. täglich.